“Spielstraße” endet nicht hinter dem Beendigungschild!
Allein die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs durch das Verkehrszeichen 326, Ende der „Spielstraße“, beendet noch nicht die im Straßenverkehr geltenden Sonderregeln des verkehrsberuhigten Bereichs (§ 10 StVO). Diese enden erst 30 Meter dahinter. Dies entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.11.2007, amtliches Aktenzeichen VI ZR 8/07. In dem von den Richtern entschiedenen Fall war … “Spielstraße” endet nicht hinter dem Beendigungschild! weiterlesen
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